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«work & care»: Es geht nicht nur um Kinder

Familie und Beruf müssen vereinbar sein. Doch dabei geht es nicht nur um Kinderbetreuung. Viele Erwachsene kümmern sich zusätzlich auch um betagte Angehörige und stehen vor ähnlichen Herausforderungen wie berufstätige Eltern. Während Bund und Kanton Massnahmen für die Erleichterung der «work & care» Problematik prüfen, schaffen private Betreuungsdienste wie VIVA bereits Abhilfe.

Wenn über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf diskutiert wird, steht ein Thema im Zentrum: Kinderbetreuung. Familienarbeit beschränkt sich allerdings nicht auf Eltern und endet auch nicht mit der Volljährigkeit der Kinder. Der alternden Gesellschaft ist es geschuldet, dass sich immer mehr Töchter und Schwiegertöchter, Söhne und Schwiegersöhne, Partnerinnen und Partner regelmässig um ihre kranken oder betagten Familienmitglieder kümmern; pro Jahr sind es rund 140'000 Personen. Dank ihnen können Seniorinnen und Senioren wesentlich länger in ihrem vertrauten Umfeld wohnen bleiben.

Pflegeaufwand schwer abschätzbar

Wie berufstätige Eltern stehen auch pflegende Angehörige vor der Herausforderung, Betreuung und Erwerbsarbeit unter einen Hut zu bringen. Doch während der Betreuungsaufwand bei Kindern meist absehbar ist und im Laufe der Zeit kleiner wird, ist der Verlauf der Pflege bei älteren Menschen unsicher. Hinzu kommt die Gefahr, dass ein plötzliches Ereignis – eine heftige Grippe oder ein unglücklicher Sturz – die Situation für alle Beteiligten schlagartig ändert. Fehlen in dieser Situation flexible Arbeitsmodelle, bleibt pflegenden Angehörigen nichts Anderes übrig, als ihr Arbeitspensum stark zu reduzieren oder gar ganz aus dem Berufsleben auszuscheiden. Das führt zu finanziellen Einbussen – nicht nur in der Phase der Angehörigenpflege, sondern auch bei der eigenen Altersvorsorge.

Bund und Kanton handeln

Kanton und Bund haben das Problem erkannt: Im alterspolitischen Bericht 2016 betont der Regierungsrat des Kantons Bern die Wichtigkeit von privater Betreuung und deren Vereinbarkeit mit der Berufstätigkeit. Das gilt auch für die eigenen Mitarbeitenden: Der Kanton will Möglichkeiten prüfen, wie pflegende Angehörige ihr Arbeitspensum reduzieren können. Im Frühling entschied der Bundesrat, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht haben sollen, sich an ihrem Arbeitsplatz kurzzeitig freistellen zu lassen, um ein krankes Familienmitglied zu pflegen. Weiter will der Bundesrat die Betreuungsarbeit besser anerkennen und entsprechende Betreuungsgutschriften im AHV-Gesetz verankern. Neben den gesetzlichen Massnahmen sollen auch ambulante Entlastungsangebote ausgebaut werden.